(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Firma Sinventix GmbH – Friedrich-Bergius-Ring 15 – 97076 Würzburg (UST-ID Nr.: DE815917873) vertreten durch Herrn Melvin Dow (Impressum) über die Webseite „sinventix.com“ geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die hier aufgeführten Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
(3) Die Sinventix GmbH kann jederzeit die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Hierüber wird der Kunde ausreichende informiert.
(4) Den Volltext der AGB kann die Sinventix GmbH über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, z.B. durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(1) Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes. Gegenstand eines Vertrags mit uns ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzte Datenbeschaffung im Wege eines Web Crawling und Scraping Verfahrens. Der Kunde hat demnach die Wahl zwischen einem einmaligen Auftrag oder einem immer wiedergehehrenden Vertrag.
(2) Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Bedingungen gewährt die Sinventix GmbH dem Kunden hiermit eine begrenzte, persönliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Dienstes in der in diesen Bedingungen vorgesehenen Weise ausschließlich für die internen Geschäftszwecke. Nutzer haben kein Recht auf Unterlizenzierung oder Weiterverkauf des Dienstes oder einer Komponente davon.
(3) Die Verfügbarkeit der Sinventix GmbH Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von uns liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von der Sinventix GmbH handeln, von uns nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Sofern die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Sinventix GmbH erbrachten Leistungen haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
(4) Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zweck werden die Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend eingestellt oder beschränkt. Die Sinventix GmbH wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, werden wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
(5) Die Sinventix GmbH kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von uns für den Kunden zumutbar ist.
(6) Der Kunde wirkt bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
(1) Der Kunde kann sich innerhalb unseres Online-Angebots als Benutzer registrieren. Als registrierter Benutzer müssen Sie nicht jedes Mal Ihre persönlichen Daten angeben, sondern Sie können sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen bei Registrierung frei gewählten Passwort in Ihrem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren. Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformation, die Sie unter folgendem Link https://sinventix.com/datenschutz/ abrufen können. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten, d.h. Personen außerhalb Ihres Unternehmens oder Personen in Ihrem Unternehmen, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitzuteilen.
(2) Sie können Ihre Registrierung jederzeit wieder unter „Mein Konto“ löschen. Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden.
(1) Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung und/oder Buchung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben. Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
(3) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse. Bei juristischen Personen ist mindestens ein vertretungsberechtigtes Organ und/oder ein Geschäftsführer mitzuteilen.
(2) Die Sinventix GmbH kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die mitgeteilte E-Mail-Adresse regelmäßig abrufen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die Sinventix GmbH zur Erbringung ihren Dienst einsetzt, beeinträchtigt wird. Die Sinventix GmbH kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Sinventix GmbH Server Systeme beeinträchtigt werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Nutzen oder bestellen Dritte über die Zugangsdaten des Kunden Leistungen und/oder Dienste, ist der Kunde verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, soweit er dies zu vertreten hat.
(5) Dem Kunde ist es verboten die erhaltenen Daten an Dritte herauszugeben oder diese zu veröffentlichen bzw. herauszugeben oder veröffentlichen zu lassen.
(1) Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit. Ausgenommen hiervon sind Einzelaufträge.
(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden, soweit in den jeweiligen Verträgen keine anderen Kündigungsfristen vereinbart wurden. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für den Kunden und für die Sinventix GmbH bleibt hiervon unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per E-Mail zur Wahrung dieser Form genügt.
Im Rahmen des Bestellprozesses legen Sie zunächst die gewünschten Waren oder Dienstleistungen in den virtuellen Warenkorb. Dort können Sie jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren oder Dienstleistungen ganz entfernen. Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen dort hinterlegt haben, gelangen Sie jeweils durch Klicks auf die „Weiter“-Buttons zunächst auf eine Seite, auf der Sie Ihre Daten eingeben und anschließend die Versand- und Bezahlart auswählen können. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der Sie Ihre Angaben überprüfen können. Ihre Eingabefehler (z.B. bzgl. Bezahlart, Daten oder der gewünschten Stückzahl) können Sie korrigieren, indem Sie bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klicken. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ Ihre Erklärung verbindlich im Sinne des § 5 Abs. 2 dieser AGB.
Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebots bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
(1) Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren oder auf Rechnung. Im Falle der Einzugsermächtigung ermächtigt der Kunde die Sinventix GmbH, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte abzubuchen. Soweit der Kunde eine neue Bankverbindung mitteilt und weiterhin am Einzugsermächtigungsverfahren teilnehmen will, ist eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.
(2) Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren oder auf Rechnung. Im Falle der Einzugsermächtigung ermächtigt der Kunde die Sinventix GmbH, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte abzubuchen. Soweit der Kunde eine neue Bankverbindung mitteilt und weiterhin am Einzugsermächtigungsverfahren teilnehmen will, ist eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.
(3) Die Preise richten sich nach dem jeweils gebuchten Tarif bzw. der individuellen Vereinbarung und sind dem entsprechenden Angebot zu entnehmen. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Rechnungsbeträge sind mit Rechnungszugang fällig. Eine Rechnung gilt spätestens drei Tage nach Rechnungsdatum als zugegangen, wenn der Aufraggeber nicht ein späteres Zugangsdatum nachweist. Die Sinventix GmbH behält sich vor, auf eine Rechnungszusendung zu verzichten und dem Kunden die Rechnungsdokumente in digitaler Form zur Verfügung zu stellen (z.B. zum Download in einem Kundenportal oder per E-Mail) und den Kunden darüber zu informieren. In dem Fall gilt die Rechnung spätestens drei Tage nach Bereitstellungsdatum als zugestellt.
(5) Sieben Tage nach Zugang der Rechnung tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug kann die Sinventix GmbH für jede unberechtigte Rücklastschrift Schadensersatz i.H.v. des tatsächlich entstandenen Schadens zzgl. eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von Euro 10,00 verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist. Zudem kann die Rechnungsforderung bei Zahlungsverzug mit Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden, für den Fall, dass nicht anderweitige Regelungen innerhalb einer individuellen Leistungsbeschreibung oder eines individuellen Angebotes vereinbart worden sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Sinventix GmbH bleibt vorbehalten.
(6) Bei Zahlungsrückstand des Kunden ist die Sinventix GmbH berechtigt, die unverzügliche Zahlung sämtlicher bis zur nächstmöglichen Vertragsbeendigung anfallender Beträge zu fordern und für alle weiteren Dienste Vorkasse zu verlangen. Weitergehend ist die Sinventix GmbH bei anhaltendem Zahlungsrückstand berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden bzw. die Leistung einzustellen und die Dienste zu sperren.
(7) Einwände des Kunden gegen Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang schriftlich anzuzeigen. Im Anschluss ist die Geltendmachung von Einwänden ausgeschlossen.
(8) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Sinventix GmbH schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit der Sinventix GmbH beruht.
(9) Ist die Unmöglichkeit einer Leistung weder vom Kunden noch von der Sinventix GmbH zu vertreten, so behält die Sinventix GmbH einen Anspruch auf Vergütung der Leistungen gemäß des bestehenden Vertragsverhältnisses bis zum Zeitpunkt der Unmöglichkeit. Vorübergehende Nutzungseinschränkungen begründen keine Unmöglichkeit.
(10) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung, in Verzug kann die Sinventix GmbH das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(1) Die Sinventix GmbH räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Skripten ein auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Eine Veräußerung ist ebenfalls nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software bzw. übertragene API-Services nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiterverwenden. Sicherungskopien sind zu vernichten. Für Open Source Programme gelten diese Bedingungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
(2) Der Quellcode wird nicht an den Kunden herausgegeben und verbleibt alleine im Eigentum von der Sinventix GmbH. Für den Fall, dass der Quellcode zusammen mit einer Beschreibung in einer Art der Ausgestaltung herausgegeben werden muss, sodass der Kunde in der Lage ist, selbst die Software zu pflegen, weiter zu entwickeln, zu verbessern und mit anderer Software zu verbinden, ist der Quellcode wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich machen und diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde das Programm (Quellcode und/oder Objektcode) ändert oder in dieses in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Eingriff für den Fehler erkennbar nicht ursächlich ist.
(3) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
(4) Die von uns zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
(5) Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum von der Sinventix GmbH.
Wir liefern die Daten gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
(1) Der Support erfolgt werktags zwischen 9 und 17 Uhr per Telefon- oder Ticketsystem, außerhalb der genannten Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ausschließlich per Ticketsystem.
(2) Soweit im Angebot nichts anderes ausgewiesen, ist der Support kostenpflichtig.
(3) Die Tarife für den Telefon- und/oder Ticketsupport richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
(4) Der Support zu einzelnen Funktionen kann von uns eingestellt werden.
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Providers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Sinventix GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, oder bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Sinventix GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Sinventix GmbH und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler nach § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
(3) Bei Mängeln der Ware hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Die Sinventix GmbH ist nicht verpflichtet die Echtheit der erlangten Daten zu überprüfen oder zu gewährleisten. Ein Mangel liegt daher in der Regel nicht vor.
Der Kunde stellt die Sinventix GmbH auf erstes Anfordern von Ansprüchen frei, die von Dritten geltend gemacht werden und die auf der Verletzung von Immaterialgüterrechten des Dritten wegen einer nach dieser Vereinbarung bestimmungsgemäßen und erlaubten Nutzung der Inhalte durch uns entstehen.
(1) Die Sinventix GmbH erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln.
(2) Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, speichert und übermittelt die Sinventix GmbH Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten. Verkehrsdaten werden sechs Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht, sofern der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall werden die Verkehrsdaten gespeichert, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
(3) Nach Rechnungsversand kann der Kunde eine vollständige Speicherung bzw. Löschung seiner Verkehrsdaten verlangen. Macht der Kunde von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch, werden die Verkehrsdaten nach Rechnungsversand nicht mehr gespeichert.
(4) Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht werden, trifft die Sinventix GmbH eine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Wir weisen den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hin. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, weisen wir den Kunden vor Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hin.
(5) Um den Service nach den Anforderungen der Kunden gestalten zu können, willigt der Kunde darin ein, dass die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandeln wir vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Würzburg.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
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